Verantwortung des eingetragenen Importeurs

Wenn eine Sendung über eine Zollgrenze an Ihre Rücksendeadresse gesendet wird, müssen Sie möglicherweise einige Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Waren erfolgreich ihr Ziel erreichen.

Versandbedingungen - DAP Intercoms ®

Ezi Returns ist als Versender für die Zollabfertigung der Waren für den Export aus dem Ursprungsland und für die Bezahlung der Lieferung bis zum benannten Lieferort verantwortlich. Sie als Empfänger/Importeur sind für die Ermöglichung der Zollabfertigung im Zielland verantwortlich.

Gemäß unserem Standardversandprozess wird Ezi Returns auf den Versandpapieren angeben, dass es sich bei den Waren um Rücksendungen handelt (sofern zutreffend) und die Handelsrechnung für die Sendung auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Daten oder durch Ihre Integration mit uns bereitstellen. Der Zoll im Zielland kann sich jedoch an Sie wenden, um zusätzliche Informationen oder unterstützende Unterlagen anzufordern, um die Einfuhrabfertigung abzuschließen – dies liegt nicht in unserer Kontrolle. 


Bitte beachten Sie, dass der eingetragene Importeur Ihr eingetragenes Unternehmen ist, das in manchen Fällen von der Lieferadresse abweichen kann. 


Ihr Unternehmen muss im Einfuhrland entsprechend registriert sein. Sie sollten beispielsweise in Europa über eine EORI-Nummer oder in anderen Ländern über eine entsprechende Nummer verfügen.

    Zölle und Steuern

    Möglicherweise müssen Sie Einfuhrzölle und Steuern zahlen. Wenn Ihre Waren nicht in das Land zurückkehren, aus dem sie ursprünglich exportiert wurden, müssen Sie die vollen Einfuhrsteuern und Zölle zahlen. Die Befreiung von der Rücksendegebühr gilt nicht, wenn Ihre Waren ursprünglich aus einem Drittland oder von einem anderen Versandunternehmen versandt wurden. 


    Beachten Sie, dass es eine Geringfügigkeitsgrenze gibt, die Importe mit geringerem Wert von Zöllen und/oder Steuern/Mehrwertsteuer befreien kann. Dies ist eine tägliche Grenze, die je nach Land unterschiedlich ist.

    Retouren

    Wenn Sie Ihre Sendung als Rückware importieren und eine Befreiung von der Rückwarensteuer beantragen möchten, kann der Zoll Belege verlangen. Dabei handelt es sich um Unterlagen, die nachweisen, dass die Waren ursprünglich aus dem Land exportiert wurden, in das sie zurückgeschickt werden – z. B. ein Exportzolleintrag, ein Frachtbrief oder eine Rechnung vom ursprünglichen Verkauf an Ihren Kunden im Ausland. 


    Alle Länder handhaben die Rücksendung von Waren etwas anders, und einige sind unkomplizierter als andere. Es liegt in Ihrer Verantwortung als Importeur, die Regeln in Ihrem Land zu verstehen. Wenn Sie hierzu spezielle Anpassungen an den Versanddokumenten benötigen, lassen Sie es uns bitte wissen. 


    Wenn es Ihnen nicht gelingt, eine Sendung als Rückware nach Ankunft im Zielland einzuführen (z. B. weil Sie die erforderlichen Papiere nicht vorlegen können), müssen Sie die Zölle und Steuern beim Import bezahlen. Sie können die gezahlten Gebühren möglicherweise zurückfordern, indem Sie eine Forderung bei Ihrem örtlichen Zoll einreichen. Bitte beachten Sie, dass es in Ihrer Verantwortung als Importeur liegt, dies zu ermöglichen. 


    Wenn eine Sendung von Ezi Returns arrangiert wird, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Sendungsnummer, dem Kurierdienst und den Sendungsverfolgungsdetails. Diese Informationen sind in Ihrem Ezi-Kundenportal verfügbar, wo Sie auch eine Kopie der Handelsrechnung finden. 


    Möglicherweise erhalten Sie auch zusätzliche E-Mails direkt vom Kurierdienst, in denen Sie um weitere Informationen oder die Zahlung von Einfuhrgebühren gebeten werden. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle Anfragen von Kurierdiensten umgehend beantworten, da Untätigkeit dazu führen kann, dass Sendungen beim Zoll hängen bleiben oder auf Ihre Kosten an den Ursprungsort zurückgeschickt werden. Ezi Returns haftet nicht für zusätzliche Gebühren, wenn Anfragen von Kurierdiensten nicht bearbeitet werden. 


    Wenn Sie nicht sicher sind, was benötigt wird, wenden Sie sich bitte an uns und wir helfen Ihnen, soweit möglich.

    Paletten-/Frachtsendungen

    Für Kurier-/Kartonsendungen verfügen Kuriernetze über eigene interne Zollabfertigungsstellen, um Sendungen abzufertigen. Für Palettensendungen, die über eine Reederei oder einen Spediteur abgewickelt werden, ist ein Zollagent erforderlich, um die Sendung für den Import abzufertigen. 


    Wenn Sie einen eigenen bevorzugten Importmakler haben, geben Sie Ezi Returns bitte die vollständigen Kontaktdaten, damit dieser kontaktiert werden kann, um die Zollabfertigung zu arrangieren. Andernfalls müssen Sie möglicherweise eine Vollmacht unterzeichnen, um unserem Makler die Genehmigung zu erteilen, die Waren in Ihrem Namen zu importieren. 


    Unter bestimmten Umständen müssen Sie die Zollabfertigung direkt an den Importmakler bezahlen. Dies wird jedoch bei der Angebotserstellung für die Sendung angegeben.

    Grenzüberschreitender Versand

    Weitere Informationen zu grenzüberschreitenden Sendungen finden Sie hier.